Urlaubszeit ist Fotozeit. Aus
diesem Grund veranstalten das FMZ Imst und das Bezirksblatt einen Fotowettbewerb für das originellste Urlaubsfoto!
Wohin es Sie in den Urlaub auch immer zieht, vergessen Sie dabei eines nicht - Ihren Fotoapparat. Denn ohne Fotos verpassen Sie die Chance auf tolle Hauptpreise beim gemeinsamen Fotowettbewerb von FMZ Imst und den Bezirksblättern. Schicken Sie uns ihr originellstes Urlaubsfoto bis 31. August 2010 in analoger oder digitaler Form (Teilnahmebedingungen siehe unten). Pro Einsender wird nur ein Foto akzeptiert. Im Rahmen einer Ausstellung im FMZ Imst werden die besten Fotos präsentiert und im Anschluß von einer fachkundigen Jury werden die drei Siegerfotos gekürt und die drei Hauptpreise überreicht.
Um am Wettbwerb teilzunehmen schicken Sie uns ihr Foto in gedruckter Form (Mindestoformat 9x15 cm) an: Bezirksblatt Imst, Langgasse 24 a, 6460 Imst. Digitalfotos oder Scans in
Auflösung 300 dpi mit mindestens 2.362 x 3.543 Pixel
oder 20 x 30 cm an fotowettbewerb@bezirksblaetter.com
Teilnahmebedingungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind alle AmateurfotografInnen und BerufsfotografInnen, die sich vom Thema der Ausschreibung angesprochen fühlen.
2. Unabhängig von der Aufnahmetechnik (analog/digital) kann pro TeilnehmerIn und Kategorie kann eine Aufnahme eingereicht werden. Diese ist sowohl auf Datenträger als auch als hochqualitative Ausarbeitung auf Fotopapier vorzulegen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Für die Einreichung gibt es zwei Möglichkeiten) in denen eingereicht werden kann:
A. Nicht bearbeitete bzw. nicht verfremdete Aufnahme farbig
B. Nicht bearbeitete bzw. nicht verfremdete Aufnahme s/w
3. Die Fotos jeder Kategorie können sowohl gedruckt als auch digital eingereicht werden. Bitte beachten Sie folgende Detailspezifikationen:
* Abzüge im Format 20 X 30 cm, ausstellungsfähiger Druck, kleinere Formate sind zulässig, sind aber dann auf Fotokarton geklebt einzureichen.
* Digitalfotos oder Scan mindestens 2362 x 3543 Pixel oder 20 x 30 cm bei 300 dpi
* Digitalformat: *.tif oder *.jpg, Originalfoto in höchstmöglicher Qualität
* keine Komprimierung, RGB-Profil
4. Die Gewinner des Wettbewerbs werden öffentlich bekannt gegeben; die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar und kann nicht schriftlich diskutiert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Die von den EinsenderInnen eingereichten Daten dürfen bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) unentgeltlich an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Im Übrigen werden die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Organisation des Fotowettbewerbs genutzt.
6. Siegerbilder und ausgezeichnete Bilder werden veröffentlicht.
7. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden alle GewinnerInnen per E-Mail benachrichtigt.
8. Bilder, die offensichtlich die öffentliche Moral oder das Ansehen Dritter verletzen oder zur Gewaltverherrlichung dienen, werden disqualifiziert.
9. Die TeilnehmerInnen müssen unbedingt BildautorIn des Originalbildes und all seiner Bildbearbeitungen oder Verfremdungen und evtl. hinzugefügter Bildelemente sein. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Der Veranstalter dieses Wettbewerbs haftet bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den eingesandten Bildern in keinem Fall für daraus entstehende Rechtsverletzungen.
10. Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die TeilnehmerIn wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die TeilnehmerIn die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
11. Die Einreichungen sind bis spätestens 31. August einzureichen. Der Veranstalter verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit den Arbeiten. Für Schäden oder Verluste haftet er jedoch nicht. Die eingereichten Unterlagen werden nicht retourniert, können aber nach Rücksprache auf Kosten der EinreicherInnen rückgesandt oder abgeholt werden.
12. Mit der Einreichung erkennt die/der TeilnehmerIn die genannten Bedingungen an.